Förderungen und staatliche Unterstützung:
Wir finden die passenden Förderprogramme für Sie

Der Umstieg auf erneuerbare Energien und Elektromobilität wird von Bund, Ländern und Kommunen gezielt unterstützt. Ob Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur für Unternehmen oder Maßnahmen zur Energieeffizienz. Zahlreiche Förderprogramme reduzieren die Investitionskosten deutlich und verbessern die Wirtschaftlichkeit nachhaltiger Energielösungen.

Gerade im Bereich Photovoltaik und gewerbliche Ladeinfrastruktur ändern sich Förderbedingungen regelmäßig. Förderquoten, Antragsfristen und technische Voraussetzungen sind oft komplex und unterscheiden sich je nach Bundesland, Unternehmensgröße oder Projektumfang. Eine professionelle Fördermittelprüfung ist daher entscheidend, um finanzielle Vorteile vollständig auszuschöpfen und formale Fehler zu vermeiden.

Innerhalb der EB-GRUPPE übernimmt die Elektro-Breitling eine umfassende und strukturierte Fördermittelberatung. Diese Expertise nutzt auch ebENERGIE in enger Zusammenarbeit mit Elektro-Breitling für unsere Kundinnen und Kunden.

Relevante Förderprogramme gibt es aktuell im Bereich der Elektromobilität:

  • LADEINFRASTRUKTUR FÜR MITARBEITER-, KUNDEN- UND MIETERPARKPLÄTZE

    Für Unternehmen, Kommunen, soziale Träger, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften & mehr:
    Gefördert wird der Aufbau moderner Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – von öffentlichen Ladepunkten auf Firmen- und Kundenparkplätzen bis hin zu vorbereitenden Elektroinstallationen in Wohnanlagen. Ziel ist es, den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern und Ladepunkte dort zu schaffen, wo Menschen regelmäßig parken.

    Förderfähige Maßnahmen:

    • Anschaffung und Installation neuer AC- und DC-Ladepunkte auf Firmen-, Kunden- oder Besucherparkplätzen
    • Aufbau der kompletten Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (z. B. Kabel, Verteilerschränke, Leerrohre) als Vorbereitung für spätere Wallboxen
    • Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Fundamente und technische Einbindung der Ladepunkte
    • Ausstattung der Stellplätze (z. B. Markierungen, Beschilderung, Anfahrschutz)
    • Einsatz von Lastmanagementsystemen und Zähltechnik zur optimalen Steuerung und Abrechnung

    Förderquote: Bis zu 40 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten, mit einem Maximalbetrag von 2.500 € pro Ladepunkt bzw. Stellplatz bei vorbereitenden Installationen. Mindestbewilligungssumme: 5.500 € Fördersumme. Es können je Vorhaben bis zu 250 Ladepunkte berücksichtigt werden.

    Zusätzlich gelten technische Anforderungen wie die Nutzung von 100 % erneuerbarem Strom, die Einhaltung einschlägiger Vorgaben zu Messung, Abrechnung und IT-Sicherheit sowie eine mehrjährige Betriebsdauer der Ladepunkte am Standort.

  • SCHNELLADEINFRASTRUKTUR FÜR ELEKTRISCHE NUTZFAHRZEUGE

    Für Logistiker, Speditionen, produzierende Unternehmen, kommunale Betriebe & weitere Flottenbetreiber:
    Gefördert wird der Aufbau leistungsstarker Schnellladepunkte für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge, etwa E-Lkw, auf Betriebsflächen, Logistikstandorten oder Verladehöfen. Ziel ist es, die Elektrifizierung von Schwerlastflotten wirtschaftlich attraktiv zu machen und gleichzeitig die betriebliche Ladeinfrastruktur zukunftssicher auszubauen.

    Förderfähige Maßnahmen:

    • Anschaffung und Installation neuer, kabelgebundener DC-Schnellladepunkte mit Ladeleistungen über 22 kW
    • Aufbau und Erweiterung der dazugehörigen Netzanschlüsse für Depot- oder Standortladen
    • Ladeinfrastruktur für rein betriebsinterne Nutzung (z. B. eigene E-Lkw-Flotte) oder mit optional öffentlicher Zugänglichkeit
    • Einbindung der Ladepunkte in bestehende Betriebsabläufe und Flottenkonzepte

    Förderquote:

    • Kleine Unternehmen: bis zu 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 40 % Zuschuss
    • Große Unternehmen: bis zu 20 % Zuschuss
    • Maximal 25.000 € pro Schnellladepunkt sowie bis zu 50.000 € pro Netzanschluss
    • Mindestbewilligungssumme: 50.000 € Fördersumme

    Die Förderung ist an klare Rahmenbedingungen geknüpft, u. a. die Nutzung von 100 % Ökostrom, die Einhaltung technischer Standards (z. B. Ladesäulenverordnung, Mess- und Eichrecht, IT-Sicherheit), eine Umsetzung innerhalb eines definierten Zeitraums sowie eine mehrjährige zweckgebundene Nutzung der Ladeinfrastruktur am beantragten Standort.

  • LADEINFRASTRUKTUR IN MEHRFAMILIENHÄUSERN (BMV)

    Für kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie private Vermieter von Wohnimmobilien: Mit einer neuen Förderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Ziel ist es, das große Potenzial von rund 21 Millionen Wohnungen und etwa 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen in Deutschland besser für die Elektromobilität zu erschließen. Gerade das Laden zu Hause ist für viele Nutzer die bevorzugte Lösung. Die Förderung setzt daher gezielt bei Eigentümern und Eigentümergemeinschaften an, um Investitionen in Ladeinfrastruktur zu erleichtern und den Ausbau deutlich zu beschleunigen. Das Programm ist Teil des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ und wird fachlich sowie organisatorisch durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet.

    Ziel der Förderung:

    • Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
    • Unterstützung von Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Beschleunigung der Elektromobilität im privaten Wohnumfeld

    Förderhöhe:

    • Förderung von bis zu 2.000 € pro Stellplatz
    • Begrenzte Fördermittel – nur solange der Fördertopf reicht

    Die Förderung startet am 15.04.2026. Die finalen Förderbedingungen und Voraussetzungen werden erst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Hinweis:
    Alle derzeit verfügbaren Informationen basieren auf vorläufigen Angaben und sind ohne Gewähr. Änderungen im Rahmen der finalen Richtlinie sind möglich.

  • LADEINFRASTRUKTUR FÜR MITARBEITER-, KUNDEN- UND MIETERPARKPLÄTZE

    Für Unternehmen, Kommunen, soziale Träger, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften & mehr:
    Gefördert wird der Aufbau moderner Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – von öffentlichen Ladepunkten auf Firmen- und Kundenparkplätzen bis hin zu vorbereitenden Elektroinstallationen in Wohnanlagen. Ziel ist es, den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern und Ladepunkte dort zu schaffen, wo Menschen regelmäßig parken.

    Förderfähige Maßnahmen:

    • Anschaffung und Installation neuer AC- und DC-Ladepunkte auf Firmen-, Kunden- oder Besucherparkplätzen
    • Aufbau der kompletten Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (z. B. Kabel, Verteilerschränke, Leerrohre) als Vorbereitung für spätere Wallboxen
    • Netzanschluss, Tiefbauarbeiten, Fundamente und technische Einbindung der Ladepunkte
    • Ausstattung der Stellplätze (z. B. Markierungen, Beschilderung, Anfahrschutz)
    • Einsatz von Lastmanagementsystemen und Zähltechnik zur optimalen Steuerung und Abrechnung

    Förderquote: Bis zu 40 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten, mit einem Maximalbetrag von 2.500 € pro Ladepunkt bzw. Stellplatz bei vorbereitenden Installationen. Mindestbewilligungssumme: 5.500 € Fördersumme. Es können je Vorhaben bis zu 250 Ladepunkte berücksichtigt werden.

    Zusätzlich gelten technische Anforderungen wie die Nutzung von 100 % erneuerbarem Strom, die Einhaltung einschlägiger Vorgaben zu Messung, Abrechnung und IT-Sicherheit sowie eine mehrjährige Betriebsdauer der Ladepunkte am Standort.

  • SCHNELLADEINFRASTRUKTUR FÜR ELEKTRISCHE NUTZFAHRZEUGE

    Für Logistiker, Speditionen, produzierende Unternehmen, kommunale Betriebe & weitere Flottenbetreiber:
    Gefördert wird der Aufbau leistungsstarker Schnellladepunkte für schwere Elektro-Nutzfahrzeuge, etwa E-Lkw, auf Betriebsflächen, Logistikstandorten oder Verladehöfen. Ziel ist es, die Elektrifizierung von Schwerlastflotten wirtschaftlich attraktiv zu machen und gleichzeitig die betriebliche Ladeinfrastruktur zukunftssicher auszubauen.

    Förderfähige Maßnahmen:

    • Anschaffung und Installation neuer, kabelgebundener DC-Schnellladepunkte mit Ladeleistungen über 22 kW
    • Aufbau und Erweiterung der dazugehörigen Netzanschlüsse für Depot- oder Standortladen
    • Ladeinfrastruktur für rein betriebsinterne Nutzung (z. B. eigene E-Lkw-Flotte) oder mit optional öffentlicher Zugänglichkeit
    • Einbindung der Ladepunkte in bestehende Betriebsabläufe und Flottenkonzepte

    Förderquote:

    • Kleine Unternehmen: bis zu 50 % Zuschuss auf die förderfähigen Investitionskosten
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 40 % Zuschuss
    • Große Unternehmen: bis zu 20 % Zuschuss
    • Maximal 25.000 € pro Schnellladepunkt sowie bis zu 50.000 € pro Netzanschluss
    • Mindestbewilligungssumme: 50.000 € Fördersumme

    Die Förderung ist an klare Rahmenbedingungen geknüpft, u. a. die Nutzung von 100 % Ökostrom, die Einhaltung technischer Standards (z. B. Ladesäulenverordnung, Mess- und Eichrecht, IT-Sicherheit), eine Umsetzung innerhalb eines definierten Zeitraums sowie eine mehrjährige zweckgebundene Nutzung der Ladeinfrastruktur am beantragten Standort.

  • LADEINFRASTRUKTUR IN MEHRFAMILIENHÄUSERN (BMV)

    Für kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie private Vermieter von Wohnimmobilien: Mit einer neuen Förderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den Ausbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern. Ziel ist es, das große Potenzial von rund 21 Millionen Wohnungen und etwa 9 Millionen zugehörigen Stellplätzen in Deutschland besser für die Elektromobilität zu erschließen. Gerade das Laden zu Hause ist für viele Nutzer die bevorzugte Lösung. Die Förderung setzt daher gezielt bei Eigentümern und Eigentümergemeinschaften an, um Investitionen in Ladeinfrastruktur zu erleichtern und den Ausbau deutlich zu beschleunigen. Das Programm ist Teil des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ und wird fachlich sowie organisatorisch durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet.

    Ziel der Förderung:

    • Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern
    • Unterstützung von Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften
    • Beschleunigung der Elektromobilität im privaten Wohnumfeld

    Förderhöhe:

    • Förderung von bis zu 2.000 € pro Stellplatz
    • Begrenzte Fördermittel – nur solange der Fördertopf reicht

    Die Förderung startet am 15.04.2026. Die finalen Förderbedingungen und Voraussetzungen werden erst zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht. Hinweis:
    Alle derzeit verfügbaren Informationen basieren auf vorläufigen Angaben und sind ohne Gewähr. Änderungen im Rahmen der finalen Richtlinie sind möglich.